Sitzungsvorlage 08-14 / V 10698 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Haushaltsplanentwurf 2013 Regelförderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekten Produkt 5360010/Produktleistung 536001900
Kurzinformationen
Anlass
Regelförderung gesundheitsbezogener Einrichtungen und Projekte im Produkt „Strukturelle Angebote zur Prävention und gesundheitlichen Versorgung“(5360010), Produktleistung „Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen“ (536001900) - Haushaltsplanentwurf 2013.
Inhalt
In dieser Beschlussvorlage werden die zur Regelförderung vorgeschlagenen gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekte im Produkt „Strukturelle Angebote zur Prävention und gesundheitlichen Versorgung“(5360010), Produktleistung „Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen“ (536001900) und Mehrbedarfe zum Haushalt 2013 dargestellt.
Gesamtkosten/Erlöse
Die Gesamtkosten der beschriebenen Maßnahmen betragen dauerhaft 260.800 € ab dem Jahr 2013.
Entscheidungsvorschlag
Der Gesundheitsausschuss nimmt die in Anlage 1 in der Spalte „Ansatz 2013“(inkl. aller Mehrbedarfe) dargestellten Planansätze aus dem Produkt „Strukturelle Angebote zur Prävention und gesundheitlichen Versorgung“ 5360010 im Haushaltsplan 2013 zur Kenntnis und entscheidet über Umsetzung der vorgelegten Mehrbedarfe und neuen Förderprojekte. Das RGU wird beauftragt im Vollzug des Haushaltsplanes 2013 die endgültige Mittelverteilung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Zuschuss Gesundheit, UA 5410, Haushaltsplanentwurf 2013
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
12.12.2012
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Lorenz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.12.2012
Ergebnisse
Historie
- 28.12.2012 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 12.12.2012 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 12.12.2012 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Endgültiger Beschluss)