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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 08-14 / V 10797 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Verbesserung der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Kurzinformationen

Anlass Unterbindung von bestehenden gravierenden Sicherheitsrisiken im Betäubungsmittelverkehr und Sicherstellung einer diesbezüglichen ordnungsgemäßen Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken und Arztpraxen im Rahmen der Erfüllung zugewiesener hoheitlicher Pflichtaufgaben Inhalt Aufgrund von demographischen Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen hat sich die Anzahl der Verschreibungen von Betäubungsmitteln stark erhöht, ebenso wie die Beteiligung der Apotheken an der Substitution Drogenabhängiger. Die ministeriell geforderte Kontrolldichte gegenüber den Apotheken Münchens konnte nicht mehr umgesetzt werden. Daraus resultiert eine Gefährdung der Patienten und illegale Abzweigungen von Betäubungsmitteln in den Drogenmarkt. Die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs ist nicht mehr gewährleistet. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 10.000€ im Jahr 2012 und 408.382 € ab dem Jahr 2013 Entscheidungsvorschlag Es werden Stellen zugeschaltet: - bei RGU-S-KVA für 4,8 VZÄ für Sachbearbeiterinnen /Sachbearbeiter in Entgeltgruppe 9 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 10 BBesG - bei RGU-HU-IHM für 1 VZÄ für eine Ärztin/einen Arzt in Entgeltgruppe 13 TVöD mit Zulage nach Entgeltgruppe 14 TVöD Gesucht werden kann im RIS auch nach: Apothekenüberwachung, Apothekenkontrollen, Betäubungs­mittelüberwachung

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
10.01.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Lorenz

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
10.01.2013

Ergebnisse

Historie

  • 10.01.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 10.01.2013 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 10.01.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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