Sitzungsvorlage 08-14 / V 11202 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rechtsanspruch für unter dreijährigen Kinder Elternberatungsstelle Kindertagesbetreuung
Kurzinformationen
Anlass
Gemäß der ab 01.08.2013 geltenden Fassung des Achten Buchs Sozi-
algesetzbuch hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis
zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Mit den Stadtratsbschlüssen vom 28.04./20.05.2009 und vom 12.10./
27.10.2010 erging der Auftrag zur Einrichtung einer Beratungsstelle
Kinderbetreuung.
Inhalt
Es wird über das Aktionsprogramm U3 im Hinblick auf den ab
01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder sowie
über die Einrichtung einer Elternberatungsstelle Kindertagesbetreuung
informiert.
Ziel der erörterten und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung ist,
allen anfragenden Eltern ein bedarfsgerechtes Angebot in der Kinderta-
gesbetreuung anzubieten.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Kosten entstehen für
befristete Stellenzuschaltungen im Umfang von 10,75 VZÄ
und weitere Sachkosten
in Höhe von 3.902.718 (befristet).
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Die Umsetzung erfolgt mit einer Vielzahl von Maßnahmen.
Der Antrag Nr. 08-14 / A 03614 der Fraktion Die Grünen/Rosa Liste vom
23.08.2012 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
20.02.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrat Schweppe
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
22.03.2013
Ergebnisse
Historie
- 22.03.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 06.03.2013 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 20.02.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)