Sitzungsvorlage 08-14 / V 12112 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Maßnahmen und 1. Aktionsplan sowie weiteres Vorgehen Einrichtung eines Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Produkt 5.4.2 – Förderung von Bildung, Aktivitäten und Engagement behinderter und älterer Menschen München wird inklusiv Antrag Nr. 08-14 / A 03285 ..................................
Kurzinformationen
Anlass
- Beschluss der Vollversammlung vom 24.11.2010:
Neufassung des AGSG und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Beschluss der Vollversammlung vom 25.04.2012:
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Ergebnisse der Ist-Stand-Erhebung und weiteres Vorgehen
- Antrag Nr. 08-14 / A 03285 von Stadträtin Frau
Elisabeth Schmucker vom 03.05.2012
Inhalt
- Entwicklung des 1. Aktionsplans der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-BRK und Darstellung des 1. Aktionsplans der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-BRK
- Zukünftige Aufgaben eines Koordinierungsbüros zur
Umsetzung der UN-BRK
- Benötigten Ressourcen zur Einrichtung eines Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK
Gesamtkosten
- 2013: 373.711 €
- ab 2014: 552.065 €
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Inklusion
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- Menschen mit Behinderung
- Koordinierungsbüros zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
-1. Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
10.09.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Meier
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
10.09.2013
Ergebnisse
Historie
- 10.09.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.09.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)
- 10.09.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)