Sitzungsvorlage 08-14 / V 13240 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Haushalt 2014 des Referates für Stadtplanung und Bauordnung - Ziele - Produkte - Teilfinanz- und Ergebnishaushalt - Antrag Nr. 08/-14 / A 03802 von Herrn StR Josef Schmid vom 19.11.2012 Impulse für mehr Wohnungsbau in München: Keine Personalkürzungen im Planungsreferat, Befreiung von den Konsolidierungsvorgaben
Kurzinformationen
Anlass
Auf der Grundlage der Modellrechnungen zu den Erlösen/Erträgen und Einzahlungen sowie zu den Kosten/Aufwendungen und Auszahlungen sind von den Referaten unter Einhaltung der Budgetvorgaben die Referatsteilhaushalte aufzustellen und den zuständigen Fachausschüssen in der Zeit vom 12. - 26.11.2013 zur Beratung vorzulegen.
Inhalte
In der Beschlussvorlage werden der Teilfinanz- und Ergebnishaushalt und die Datenblätter der Produkte des Referates für Stadtplanung und Bauordnung für das Haushaltsjahr 2014 unterbreitet sowie die Ziele 2014 zur Zustimmung vorgelegt.
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats zum Haushalt 2014, die Haushaltsplanung auf der Basis des vorgelegten Teilhaushaltes, Referatsbudgets, Ziele und Datenblätter für die Produkte zu vollziehen. Ziele, bei denen noch nicht absehbar ist, ob mit ihnen ein finanzieller Mehrbedarf verbunden ist, stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Haushaltsplanentwurf 2014
Ziele des Referates für Stadtplanung und Bauordnung 2014
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
27.11.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
30.12.2013
Ergebnisse
Historie
- 30.12.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 27.11.2013 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 27.11.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)