Sitzungsvorlage 08-14 / V 13881 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Personalbedarf für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde Personal- und Sachkostenaufwand zur Realisierung der Maßnahmen 1 und 4 aus dem Handlungsfeld 6 Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Produkt 60 5.6.1 Hilfe bei Betreuungsbedürftigkeit
Kurzinformationen
Anlass
- Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.08.2013
- In Kraft treten des Gesetzes zum 01.07.2014
- Aufgabenmehrungen für die Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle
- Umsetzung des 1. Aktionsplanes der UN-Behindertenrechtskonvention – Handlungsfeld 6 Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot
Inhalt
- Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
- Qualitative und quantitative Erweiterungen der Aufgaben Betreuungsbehörde
- Zusätzlicher Personal- und Raumbedarf
- Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention – befristete Maßnahmen zu Handlungsfeld 6 (Betreuungsvermeidung durch Aufklärung und Freiheitsrecht wahren durch Reduzierung der Freiheitsentziehenden Maßnahmen/FeM)
Gesamtkosten
- ab 2014 jährlich 940.600 € (Ausbau Betreuungsstelle)
- von 2015 – 2017 zusätzlich insgesamt 221.580 € (Maßnahmen zum Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention)
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zum vorgeschlagenen Ausbau und den Maßnahmen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Betreungsstelle
- Betreuungsbehörde
- Maßnahmenplan UN-Behindertenrechtskonvention
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
28.03.2014
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Meier
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
15.04.2014
Ergebnisse
Historie
- 15.04.2014 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 28.03.2014 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 28.03.2014 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)