Sitzungsvorlage 14-20 / V 00006 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Besoldung der 2. Bürgermeisterin/des 2. Bürgermeisters Hinweis: Alte SV-Nr. 08-14 / V 14408
Kurzinformationen
Anlass:
Zu Beginn der Amtsperiode entscheidet der Stadtrat über die Höhe der Besoldung der weiteren Bürgermeister/innen.
Inhalt:
Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen für die Besoldung der 2. Bürgermeisterin/des 2. Bürgermeisters
Entscheidungsvorschlag:
Das Amt der 2. Bürgermeisterin/des 2. Bürgermeisters wird in der Besoldungsgruppe B9 eingestuft. Die Dienstaufwandsentschädigung wird auf den gemäß Art. 46 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG angegebenen Höchstsatz festgelegt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
2. Bürgermeisterin/2. Bürgermeister; Besoldung, Amtsperiode
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
28.04.2014
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
23.05.2014
Ergebnisse
Historie
- 23.05.2014 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 28.04.2014 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)