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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 00666 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Änderung der Externenprüfungsgebührensatzung der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege für externe Teilnehmerinnen bzw. externe Teilnehmer, die an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" bzw. "Staatlich geprüfter Kinderpfleger" teilnehmen

Kurzinformationen

Anlass Die Agentur für Arbeit lässt in einem sehr großen Umfang Umschulungen bei privaten Maßnahmeträgern durchführen, die die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf die Externenprüfung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ bzw. zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ an einer öffentlichen Berufsfachschule vorbereiten. Der Verwaltungs- und Prüfungsaufwand ist für die Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege daher in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Inhalt Änderung der Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung der Städt. Berufsfachschule für Kinderpflege. Erhöhung der Prüfungsgebühren für Externe zu Gunsten der BFS für Kinderpflege in Form von Anrechnungsstunden für prüfende Lehrkräfte der Schule. Gesamtkosten /Gesamterlöse 1.440 € Personalauszahlungen je 0,5 Anrechnungsstunde; 1.400 € Einnahmen je Externenprüfung Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat stimmt zu, aus den Einnahmen der Prüfungsgebühren für Externe der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege Anrechnungsstunden für prüfende Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.

Informationen

Freigabe:
05.09.2014
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrat Schweppe

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
03.11.2014

Dokumente Vorgangs-Dokumente herunterladen

Ergebnisse

Historie

  • 03.11.2014 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 19.09.2014 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 05.09.2014 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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