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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 00977 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark über die zentrale Bahnachse am S-Bahn-Halt Donnersbergerbrücke im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt, im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe und im 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg Projektkosten für Brückenkonstruktion................................10.500.000 € für Erschließungsanlagen.................................4.200.000 € für Eingriffe in Bahnbetrieb und -anlagen......3.000.000 € 1. Vorprojektgenehmigung (SB) 2. Beauftragung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung (SB) 3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Projektgenehmigung (VB) 4. Personelle Anpassung für das Projekt Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark (VB) 5. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014 - 2018 (VB) 6. Empfehlungen von Bürgerversammlungen des Stadtbezirkes 9 Neuhausen - Nymphenburg (SB) Unverzügliche Errichtung des Steges zwischen Arnulfpark und Schwanthalerhöhe Empfehlung Nr. 08-14 / E 00776 vom 25.11.2010 Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs zwischen Arnulfpark und Westend Empfehlung Nr. 08-14 / E 01196 vom 24.11.2011 Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs zwischen Arnulfpark und Westend - grundlegende und unaufhebliche Forderung der Fachkonzepte Empfehlung Nr. 08-14 / E 02095 vom 21.11.2013

Kurzinformationen

Anlass Der Bauausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss vom 14.05.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11679) das Ergebnis des Plangutachtens für die vorbezeichnete Maßnahme zur Kenntnis genommen und das Baureferat beauftragt, auf Basis des VOF-Ver­fahrens die Vorplanung zu erarbeiten und die Vorprojektgenehmigung herbeizuführen. Inhalt Projektbeschreibung, Kosten, Finanzierung und Personalbedarf für das Projekt werden dargestellt. Gesamtkosten Die Gesamtkosten betragen: einmalig in 2015: 4.740 € befristet 2015 – 2018: 119.305 € dauerhaft ab 2019: 81.100 € Entscheidungsvorschlag 1. Der Bauausschuss beschließt als Senat: 1.1 Die Vorplanung für das Gesamtprojekt mit einer Kosten- ober­grenze i.H.v. 17.700.000 € wird genehmigt. 1.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Kreuzungsvereinbarung vor­zubereiten und abzuschließen. 1.3 Die Empfehlungen Nr. 08-14 / E 00776, Nr. 08-14 / E 01196 und Nr. 08-14 / E 02095 der Bürgerversammlungen des Stadtbezirkes 9 Neuhausen - Nymphenburg sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 2.1 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erar­beiten und die Projektgenehmigung verwaltungsintern herbeizu­führen, sofern die Kostenobergrenze für das Gesamtprojekt ein­gehalten wird, sowie die Ausführung vorzubereiten und die Aus­führungsgenehmigung herbeizuführen. 2.2 - 2.6 Einrichtung Stellen; Personal- u. Sachmittel 2.7 Produktkostenbudget 2.8 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten schnellst­möglich zur Verfügung stehen müssen, um das Projekt durch­führen zu können. 2.9 Änderung MIP Gesucht werden kann auch nach: - Vorplanung

Informationen

Freigabe:
19.12.2014
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Hingerl

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB+VB
Stadtbezirk/e:
  • 03 - Maxvorstadt
  • 08 - Schwanthalerhöhe
  • 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Abgeschlossen am:
23.12.2014

Dokumente

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Ergebnisse

Historie

  • 23.12.2014 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 19.12.2014 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 19.12.2014 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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