Sitzungsvorlage 14-20 / V 01006 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rede- und Antragsrecht für Elternbeiräte etc. durch deren Vertreter, auch wenn diese keinen Wohnsitz im Stadtbezirk haben Empfehlung Nr. 08-14 / E02020 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 - Maxvorstadt am 17.10.2013
Kurzinformationen
Anlass:
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 – Maxvorstadt hat am 17.10.2013 die als Anlage 1 beigefügte Empfehlung Nr. 08-14 / E 02020 beschlossen, mit der ein Rede- und Antragsrecht für Vertreterinnen und Vertreter aus Elternbeiräten verschiedener Einrichtungen bei Bürger- und Einwohnerversammlungen gefordert wird.
Inhalt:
Im Ergebnis spricht sich das Direktorium für die Beibehaltung der jetzt erfolgreich praktizierten Regelung aus, im Einzelfall die Bürgerbzw. Einwohnerversammlung über die Erteilung des Rederechtes beschließen zu lassen. Die Anhörung hat gezeigt, dass diese Auffassung von einer deutlichen Mehrheit der Bezirksausschüsse so geteilt wird.
Entscheidungsvorschlag:
Eine Änderung der Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung wird nicht befürwortet.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Änderung Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung, Rederecht Elternbeiräte
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
30.09.2014
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Bürgermeisterin Christine Strobl
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
06.10.2014
Ergebnisse
Historie
- 06.10.2014 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 30.09.2014 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 30.09.2014 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)