Sitzungsvorlage 14-20 / V 01741 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 25 – Laim und 21 – Pasing-Obermenzing 1. Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für Laim und Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Laim“ 2. Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für das Zentrum Pasing
Kurzinformationen
Anlass:
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.01.2014 (Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 13329) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, für den Stadtbezirk 25 – Laim und im Stadtbezirk 21 – Pasing-Obermenzing für den zentralen Bereich Pasings die erforderlichen Untersuchungen für den Erlass von Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Inhalte:
Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse für die beantragten Bereiche zum Erlass von Erhaltungssatzungen.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Laim“.
Zusätzlicher Personalbedarf für den Arbeitsbereich Erhaltungssatzung in der Hauptabteilung I.
Gesamtkosten:
Die Kosten aus dieser Maßnahme betragen 89.020 € im Jahr 2015 und jeweils 86.650 € ab dem Jahr 2016 bis 2019
Entscheidungsvorschlag:
Erlass der Erhaltungssatzung „Laim“.
Vom Untersuchungsergebnis für die Restbereiche im Stadtbezirk 25 – Laim und für den zentralen Bereich Pasings im Stadtbezirk 21 – Pasing-Obermenzing wird Kenntnis genommen.
Dem Personal-/Stellenbedarf wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Aufwertung, Verdrängung
§ 172 BauGB
Informationen
Freigabe:
04.03.2015
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Stadtbezirk/e:
- 25 - Laim
- 21 - Pasing-Obermenzing
Abgeschlossen am:
31.03.2015
Ergebnisse
Historie
- 31.03.2015 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 13.03.2015 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 04.03.2015 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)