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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 01969 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Konzernbilanz - Grundsatzbeschluss

Kurzinformationen

Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses (Konzernbilanz). Darstellung der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses (Konzernbilanz), Erläuterung des Vorgehens und Vorschlag zum Konsolidierungskreis und der Sortiermethode. Von der gesetzlichen Vorgabe eine Konzernbilanz zu erstellen wird Kenntnis genommen. Der Kreis der zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger wird anhand der anteiligen Bilanzsumme ermittelt. Die Konsolidierung umfasst den gesetzlichem Mindestumfang ergänzt um alle weiteren Eigenbetriebe. Gesucht werden kann im RIS auch nach Konzernbilanz Konzernbilanzsumme Konsolidierungskreis

Informationen

Freigabe:
03.12.2014
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
23.12.2014

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Ergebnisse

Historie

  • 23.12.2014 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 18.12.2014 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 03.12.2014 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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