Sitzungsvorlage 14-20 / V 01969 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Konzernbilanz - Grundsatzbeschluss
Kurzinformationen
Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten
Jahresabschlusses (Konzernbilanz).
Darstellung der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen
zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses
(Konzernbilanz), Erläuterung des Vorgehens und Vorschlag
zum Konsolidierungskreis und der Sortiermethode.
Von der gesetzlichen Vorgabe eine Konzernbilanz zu erstellen
wird Kenntnis genommen. Der Kreis der zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträger wird anhand der anteiligen
Bilanzsumme ermittelt.
Die Konsolidierung umfasst den gesetzlichem Mindestumfang
ergänzt um alle weiteren Eigenbetriebe.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Konzernbilanz
Konzernbilanzsumme
Konsolidierungskreis
Informationen
Freigabe:
03.12.2014
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
23.12.2014
Ergebnisse
Historie
- 23.12.2014 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 18.12.2014 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 03.12.2014 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)