Sitzungsvorlage 14-20 / V 02269 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Gefährdung für Kinder und Jugendliche durch Werbeplakate im öffentlichen Raum Empfehlung Nr. 08-14 / E 01472 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 26.09.2012
Kurzinformationen
Anlass:
In einem von der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern angenommenen Antrag wird gefordert, die als anstößig empfundenen Werbeplakate z.B. für Erotikmessen, Nachtclubs, Discos und Kleidungsgeschäfte, insbesondere an Orten, zu denen Kinder und
Jugendliche leichten Zugang haben, mit allen Mitteln zu verhindern.
Inhalte:
Das Grundgesetz garantiert grundsätzlich die Werbefreiheit für kommerzielle Werbung (Art. 2, 5, 12, 14 GG). Gegen Werbeplakate kann daher nur eingeschritten bzw. diese
verhindert werden, wenn sie gegen die Plakatierungsverordnung oder objektiv gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen bzw. jugendgefährdenden Inhalts i.S. § 18 Jugendschutzgesetz sind.
Entscheidungsvorschlag:
Von der Sachbehandlung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Werbeplakate, Werbefreiheit, Werbenutzungsvertrag, Plakatierungsverordnung, Erotikmesse
Informationen
Freigabe:
27.02.2015
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
13.03.2015
Dokumente
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Ergebnisse
Historie
- 13.03.2015 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 27.02.2015 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)