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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 02276 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Lärmminderungsplanung / Lärmaktionsplan München - Lärmschutz an verschiedenen städtischen Straßen - Aufnahme verschiedener Straßen in den Lärmaktionsplan BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 00325 vom 29.07.2008 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 00319 vom 02.07.2009 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 00534 vom 22.10.2009 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 00449 vom 24.11.2009 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 00589 vom 24.06.2010 BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02373 vcm 10.08.2010 BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02383 vom 14.09.2010 BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02428 vom 21.09.2010 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 00698 vom 21.10.2010 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 00724 vom 26.10.2010 BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 03350 vom 12.10.2011 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 01230 vom 29.11.2011 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 01255 vom 08.03.2012 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 01537 vom 16.10.2012 BV-Empfehlung Nr. 08-14 / E 01754 vom 14.03.2013

Kurzinformationen

Anlass O. g. BA-Anträge und BA-Empfehlungen, die Maßnahmen zur Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf Grundlage der §§ 47a - f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Gegenstand haben sowie BA-Anträge, in denen die Aufnahme von Straßen in den Lärmaktionsplan gefordert wird. Inhalt Darstellung der Sachlage und Weiterbehandlung der BA-Anträge und BV-Empfehlungen. Entscheidungsvorschlag Die Ermittlung der Untersuchungsgebiete des Lärmaktionsplans erfolgt aufgrund der Höhe des Lärmpegels und der Einwohnerdichte. Gebiete, die nach dieser Bewertungsmethode keine entsprechende Priorität erhalten, werden nicht zusätzlich in die Lärmaktionsplanung aufgenommen. Die Information der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan erfolgte in ausreichendem Umfang. Die Ankündigung der Bürgerforen erfolgte in ausreichendem Maße über bewährte Kanäle. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen auf 30 km/h wird vom Stadtrat abgelehnt. Der in den Empfehlungen geforderten Ausweitung der Einführung von Tempo 30 auf weiteren Straßen kann daher nicht entsprochen werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden nur Maßnahmen, die der Stadtrat mit Beschluss vom 26.06.2013 vorgesehen hat, umgesetzt. Innerhalb und außerhalb der Untersuchungsgebiete werden keine zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt. Der Forderung nach einer Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen in der Leopoldstraße wurde durch den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags im Jahr 2011 bereits entsprochen. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Lärmminderungsplanung, Lärmaktionsplan

Informationen

Freigabe:
25.02.2015
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Lorenz

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
10.03.2015

Dokumente

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Ergebnisse

Historie

  • 10.03.2015 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 25.02.2015 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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