Sitzungsvorlage 14-20 / V 02325 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung: Stadträtinnen und Stadträte vor Rechtsunsicherheiten schützen
Kurzinformationen
Anlass:
Am 01.09.2014 ist mit dem Achtundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetz die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung / Mandatsträgerbestechung nach § 108e StGB in Kraft getreten.
Inhalt:
Im Beschluss werden die wesentlichen Inhalte der Neuregelung dargestellt. Aus Sicht des Direktoriums ist ein akuter Handlungsbedarf für die Landeshauptstadt München nicht gegeben. Es empfiehlt sich abzuwarten, bis die Kommunalen Spitzenverbände weitere Ergebnisse erzielen, um dann auf einer soliden rechtlichen und tatsächlichen
Grundlage ggf. weitere Schritte einzuleiten.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Sobald die Ergebnisse der länderübergreifenden Arbeitsgruppe der Parlamentsverwaltungen vorliegen und der Städtetag eine Handlungsempfehlung für die Kommunen abgegeben hat, ist der Stadtrat noch einmal inhaltlich mit der Thematik zu befassen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Abgeordnetenbestechung, Mandatsträgerbestechung, § 108e StGB, Ehrenkodex, Antikorruption, Schenkung, Vorteil
Informationen
Freigabe:
27.01.2015
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
OBM Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
30.01.2015
Ergebnisse
Historie
- 30.01.2015 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 27.01.2015 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)