Sitzungsvorlage 14-20 / V 03705 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Vergütungserhöhung für die Musikerinnen und Musiker der Münchner Philharmoniker
Kurzinformationen
Die Vergütung der Münchner Philharmoniker ist im örtl. Tarifvertrag-TVMüPhil geregelt. Mit dem 24. Tarifvertrag zur Änderung des TVMüPhil wird die bundesweit geltende Tariferhöhung rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,4 v.H. umgesetzt. Der Persoanl- und Organisationsreferet wird ermächtigt, künftige Tariferhöhungen im Büroweg vorzunehmen.
Ausgehend von einer vollen Stellenbesetzung (120 Musikerinnen und Musiker) entstehen durch die Nachzahlung für 2015 Mehrkosten von rund 250.000 € und ab dem Jahr 2016 290.000 €.
Der Stadtrat stimmt dem beiliegenden Entwurf zum 24. Tarifvertrag zur Umsetzung der Tariferhöhung 2015 zu. Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung für den Personal- und Organisationsreferenten zum Abschluss der örtlichen Vergütungstarifverträge zur Umsetzung bundesweiter Tarifergebnisse zu.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Münchner Philharmoniker, Tariferhöhung, Musikervergütungen, Deutscher Bühnenverein
Informationen
Freigabe:
11.09.2015
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
05.10.2015
Ergebnisse
Historie
- 05.10.2015 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 25.09.2015 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 11.09.2015 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)