Sitzungsvorlage 14-20 / V 04616 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 05 – Au-Haidhausen Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Haidhausen“
Kurzinformationen
Anlass:
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Haidhausen-Mitte“ tritt mit Ablauf des 10.03.2016 außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu prüfen.
Inhalte:
Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung und der daran angrenzenden Bereiche.
Vorschlag des Neuerlasses mit modifiziertem (im wesentlichen erweiterten) Umgriff.
Entscheidungsvorschlag:
Erlass der Erhaltungssatzung „Haidhausen“ mit neuem Umgriff auf die Dauer von 5 Jahren.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Aufwertung, Verdrängung
§ 172 BauGB
Informationen
Freigabe:
05.02.2016
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Typ:
Beschlussvorlage VB
Stadtbezirk/e:
- 05 - Au-Haidhausen
Abgeschlossen am:
01.03.2016
Ergebnisse
Historie
- 01.03.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 19.02.2016 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 05.02.2016 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)