Sitzungsvorlage 14-20 / V 04775 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Mehrjahresinvestitionsprogramm für die Jahre 2015 - 2019; Mittelfristige Finanzplanung 2015 - 2019
Kurzinformationen
Nach Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Landeshauptstadt München ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung (Mittelfristige Finanzplanung) zugrunde zu legen. Als Unterlage für die Finanzplanung ist der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 2019 heranzuziehen. Die Mittelfristige Finanzplanung ist dem Stadtrat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.
In dieser Vorlage werden nach einer volkswirtschaftlichen Einleitung
- Inhalt und Volumen des Mehrjahresinvestitionsprogramms aufgezeigt,
- die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt,
- die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,
- die sonstigen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Finanzhaushalt sowie
- die Finanzierbarkeit und die Dauernde Leistungsfähigkeit
dargestellt.
Zudem werden die Chancen und Risiken erläutert.
Ergänzend stellen zwei Szenarien mögliche Entwicklungen der Mittelfristigen Finanzplanung, die sich bei evtl. Veränderungen der Rahmenbedingungen ergeben könnten, dar.
Die Mittelfristige Finanzplanung (Finanz- und Ergebnishaushalt) für die Jahre 2015 - 2019 und das zu Grunde liegende Mehrjahresinvestitionsprogramm 2015 - 2019 werden gebilligt. Sie sind Grundlage für die finanzielle Orientierung des Verwaltungshandeln im Mittelfristzeitraum.
Gesucht werden kann im RIS auch nach: Mittelfristige Finanzplanung 2015 – 2019, Mehrjahresinvestitionsprogramm 2015 – 2019
Informationen
Freigabe:
07.12.2015
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
23.03.2016
Ergebnisse
Historie
- 23.03.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 23.03.2016 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 18.12.2015 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)