Sitzungsvorlage 14-20 / V 05321 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Ausbildungsattraktivität I und II
Kurzinformationen
Inhalt bitte aus der Beschlussvorlage entnehmen.
1. Von der Gewährung eines Anwärtersonderzuschlags wird für die Einstellungsjahrgänge 2016 und 2017 abgesehen. Die Notwendigkeit einer eventuellen Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen in den Folgejahren wird zeitnah in Abhängigkeit der Bewerberentwicklung überprüft. Gegebenenfalls ist erneut die Genehmigung des Staatsministeriums für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat einzuholen.
2. Der Antrag Nr. 14-20/A 00926 der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.04.2015 (Ausbildungsattraktivität erhöhen I) ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
3. Der Antrag Nr. 14-20/A00927 der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.04.2015 (Ausbildungsattraktivität erhöhen II) bleibt aufgegriffen.
4. Sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage an örtliche Ausbilderinnen und Ausbilder geschaffen, wird das Personal- und Organisationsreferat beauftragt, dieZulagengewährung im Rahmen der unter 3.2 dargestellten Voraussetzungen (bis zu 200 Euro pro Monat; rückwirkende Anspruchsberechtigung nach dreimonatiger Ausbildertätigkeit) stadtweit umzusetzen .
5. Ziffer 3 des Antrags im Beschluss vom 23.09.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03290) wird derzeit nicht weiter verfolgt.
6. Die Beschlussvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Ausbildungsattraktivität I und II
Informationen
Freigabe:
01.04.2016
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
21.04.2016
Ergebnisse
Historie
- 21.04.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 14.04.2016 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 01.04.2016 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)