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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 05359 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Neubau eines Stadtteilkulturzentrums und Ertüchtigung des bestehenden Vereinsheims im 23. Stadtbezirk – Allach-Untermenzing Grundsatzbeschluss 1. Verkauf des Grundstücks Eversbuschstraße 155/157, Flurnummer 81, 82, 82/2, 101/7 in Allach 2. Bürgerhaus für Allach-Untermenzing BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 04680 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 12.03.2013 Ein Bürgerzentrum für Allach – Untermenzing Antrag Nr. 08-14 / A 04142 von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Tobias Weiß vom 27.03.2013 Bürgerzentrum Allach–Untermenzing BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 04777 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 09.04.2013 Bau eines Bürgerhauses (Antrag 11 Ziffer 1) Empfehlung Nr. 08-14 / E 01915 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing am 23.07.2013 Einrichtung eines Kulturpfades in Untermenzing (Antrag 11 Ziffer 3) Empfehlung Nr. 08-14 / E 01917 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing am 23.07.2013 Bürgersaal mit Nebenräumen im 23. Stadtbezirk Empfehlung Nr. 08-14 / E 01381 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 23 – Allach-Untermenzing am 19.06.2012

Kurzinformationen

Inhalt Nach Vorliegen der durch den Bezirksausschuss durchgeführ­ten Bedarfsermittlung für ein Stadtteilkulturzentrum, ist nun ein ausreichend begründeter Bedarf gegeben. In Abstimmung mit Vertreterinnen des BA 23 wurde vom Kulturreferat ein vor­läufiges Nutzerbedarfs- und Raumprogramm erarbeitet, das mit diesem Beschluss vorgestellt wird. Die in den o. g. Anträ­gen und Empfehlungen benannten zusätzlichen Aspekte und Fragestellungen werden im Einzelnen behandelt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Erste Aussagen zu den Investitionskosten der Gesamtmaß­nahme werden erst nach abgeschlossener Vorplanung und Kostenermittlung (Kostenschätzung nach DIN 276) vorliegen. Die Ermittlung eines groben Kostenrahmens für die „Ertüchti­gung des bestehenden Vereinsheims“ sollte bereits mit der Bestandsuntersuchung durch das Kommunalreferat beauftragt werden, um die Wirtschaftlichkeit beurteilen zu können. Die laufenden Betriebskosten werden über einen Zuschuss an den künftigen Betreiber (i.d.R. Trägerverein) finanziert, den das Kulturreferat vor absehbarer Inbetriebnahme ermittelt und dem Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen einer Be­schlussvorlage zur Entscheidung vorlegt. Entscheidungsvorschlag 1. Der vorläufige Nutzerbedarf für den „Neubau eines Stadtteil­kulturzentrums und Ertüchtigung des bestehenden Vereins­heims im 23. Stadtbezirk – Allach-Untermenzing“ wird zur Kenntnis genommen. ..... Stichworte zur Vorlage Bürgerzentrum Allach-Untermenzing; Stadtteilkulturzentrum Al­lach-Untermenzing

Informationen

Freigabe:
19.02.2016
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Dr. Küppers

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
18.03.2016

Dokumente

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Ergebnisse

Historie

  • 18.03.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 07.03.2016 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 19.02.2016 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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