Sitzungsvorlage 14-20 / V 05526 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 - Neuhausen-Nymphenburg Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Neuhausen"
Kurzinformationen
Anlass:
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Neuhausen“ tritt mit Ablauf des 30.06.2016 außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu prüfen.
Ferner hat der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt beantragt, den Bereich zwischen Pappenheim-, Nymphenburger, Blutenburgstraße und Landshuter Allee auf seine Geeignetheit als Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen.
Inhalte:
Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung und der daran angrenzenden Gebiete einschließlich des Bereiches zwischen Pappenheim-, Nymphenburger, Blutenburgstraße und Landshuter Allee.
Darstellung des Untersuchungsergebnisses.
Vorschlag des erneuten Erlasses der Erhaltungssatzung „Neuhausen“ mit geändertem Umgriff.
Entscheidungsvorschlag:
Erlass der Erhaltungssatzung „Neuhausen“ mit neuem Umgriff auf die Dauer von 5 Jahren.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Aufwertung, Verdrängung
§ 172 BauGB
Informationen
Freigabe:
25.05.2016
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
20.06.2016
Ergebnisse
Historie
- 20.06.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 06.06.2016 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 25.05.2016 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)