Sitzungsvorlage 14-20 / V 05758 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Neufestsetzung und erstmalige Festsetzung von Lagerhöchstbestandswerten für den Straßenreinigungsbetrieb und den Straßenunterhalt
Kurzinformationen
Anlass
Die Lagerhöchstbestandswerte für den Straßenreinigungsbetrieb und
den Straßenunterhalt entsprechen nicht mehr den Anforderungen.
Inhalt
Darstellung des Sachverhaltes und Erfordernis,
die Lagerhöchstbestandswerte anzupassen
Gesamtkosten / Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
1. Der Lagerhöchstbestandswert für das Lager des
Straßenreinigungsbetriebs wird ab dem Haushaltsjahr 2017
auf 0,7 Mio. Euro festgesetzt.
2. Der Lagerhöchstbestandswert für das Salzlager des
Straßenunterhaltes wird ab dem Haushaltsjahr 2017
auf 1,1 Mio. Euro festgesetzt.
3. Der Lagerhöchstbestandswert für das Neumaterial im Steinlager
des Straßenunterhaltes wird ab dem Haushaltsjahr 2017
auf 1,4 Mio. Euro festgesetzt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Lagerhaltung
- Salzlager
- Steinlager
- Straßenreinigung
Ortsangabe
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Informationen
Freigabe:
24.01.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Hingerl
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
02.02.2017
Ergebnisse
Historie
- 02.02.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 24.01.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)