Sitzungsvorlage 14-20 / V 06738 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Anwesen Seepromenade 4, Steinebach am Wörthsee rechtsfähige Buhl-Strohmaier-Stiftung und nichtrechtsfähige Stiftung "Wohlfahrtsfonds"
Kurzinformationen
Anlass
- Aufhebung des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.07.1997
- Bilanzrechtliche Ausbuchung des Anwesens aus dem Grundstockvermögen der Buhl-Strohmaier-Stiftung und gesonderte Aufnahme des Anwesens in die Bilanz der Stiftung „Wohlfahrtsfonds“ als Zustiftung
Inhalt
- Historie
- Handlungsbedarf
- Handlungsgrundlagen
- Rechtliche Vorgaben
- Vereinbarkeit mit der Nutzungsauflage der ursprünglichen Schenkung
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
- Der Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.07.1997 wird aufgehoben.
- Das Anwesen ist bilanzrechtlich aus dem Grundstockvermögen der Buhl-Strohmaier-Stiftung auszubuchen und wieder gesondert in die Bilanz der Stiftung „Wohlfahrtsfonds“ als Zustiftung aufzunehmen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Stiftungsverwaltung
- Buhl-Strohmaier-Stiftung
- Stiftung „Wohlfahrtsfonds“
Ortsangabe
- Steinebach am Wörthsee
- Seepromenade 4
Informationen
Freigabe:
09.09.2016
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
23.09.2016
Ergebnisse
Historie
- 23.09.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 09.09.2016 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)