Sitzungsvorlage 14-20 / V 06812 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rechtsanspruch auf frühe Förderung / einen Kindergartenplatz hier: Ausgleichsansprüche - Einlegung von Rechtsmitteln Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung gering halten - Keine Förderung von teuren Privateinrichtungen Antrag Nr. 14-20 / A 02356 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Birgit Volk vom 22.07.2016
Kurzinformationen
Anlass
Bescheidungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719, über den Aufwendungsersatz für den Besuch einer selbst beschafften Kindertageseinrichtung
Antrag Nr. 14-20 A 02356 von Herrn StR Christian Müller und Frau StRin Birgit Volk vom 22.07.2016
Inhalt
Darlegung der Gründe, Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung einzulegen
Darlegung der Eilbedürftigkeit
Gesamtkosten
Gesamterlöse
Die anwaltlichen Kosten der Rechtsmitteleinlegung werden aus dem Budget des Referats für Bildung und Sport abgedeckt.
Entscheidungsvorschlag
Der Einlegung von Rechtsmitteln in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 22.07.2016 entschiedenen Verfahren, Az.12 BV 15.719, wird zugestimmt.
Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 02356 von Herrn StR Christian Müller und Frau StRin Birgit Volk vom 22.07.2016 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Aufwendungsersatz, Kinderbetreuungsplatz, Gebühren, Rechtsanspruch, Revision,
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
05.08.2016
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Zurek
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
11.08.2016
Ergebnisse
Historie
- 11.08.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 05.08.2016 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)