Sitzungsvorlage 14-20 / V 08033 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Ausschluss der Nutzung von Räumen an Schulen und Sporthallen durch politische Parteien und Wählergruppen
Kurzinformationen
Anlass:
Prüfung der bestehenden Regelungen zur Raumüberlassung an öffentlichen Schulen und Sporthallen
Inhalt:
Regelung über Raumüberlassung an öffentlichen Schulen und Sporthallen an politische Parteien und Wählergruppen
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
In Abänderung des Beschlusses des Stadtrates vom 02.07.2003 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 02493) werden Parteien, parteieigene Stiftungen, den Parteien i.S.d. Parteiengesetzes angegliederte Organisationen, im Rathaus vertretene oder für den Stadtrat kandidierende freie Wählervereinigungen (Wählergruppen) und nicht unter das Parteiengesetz fallende Rathausparteien ab sofort nicht mehr zur Nutzung von Schulanlagen und Sporthallen im Zuständigkeitsbereich des Referates für Bildung und Sport zugelassen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Raumüberlassung
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
24.01.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrätin Zurek
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
26.01.2017
Ergebnisse
Historie
- 26.01.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 24.01.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)