Sitzungsvorlage 14-20 / V 08812 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Betriebsaufnahme der Stadtteilkultureinrichtung Neuhauser Trafo
Kurzinformationen
Inhalt
Der Betrieb der stadtteilkulturellen Einrichtung Neuhauser Trafo erfolgt über eine Zuwendung an den Trägerverein.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Für das erste Betriebsjahr ergibt sich ein anteiliger Förderbetrag in Höhe von 197.762 €. Ab 2019 wird eine Zuwendung in Höhe von 341.100 € ausgereicht.
Entscheidungsvorschlag
1. Der Betriebsaufnahme der stadtteilkulturellen und bürgerschaftlichen Einrichtung Neuhauser Trafo ab 2018 wird zugestimmt.
2. Mit dem Betreiberkonzept, auf dessen Grundlage der Trägerverein Stadtteilkultur Neuhausen-Nymphenburg e. V. die Einrichtung betreiben wird, besteht Einverständnis.
3. Das Kulturreferat wird beauftragt, mit dem Trägerverein Stadtteilkultur Neuhausen-Nymphenburg e. V. den erforderlichen Vertrag, wie im Vortrag des Referenten unter Ziffer 2.6 dargestellt, abzuschließen, um die Betriebsaufnahme in 2018 sicherzustellen.
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Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Stadtteilkultur; Stadtteilkultureinrichtung; Stadtteilkulturzentrum; Trägerverein
Ortsangabe
Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Informationen
Freigabe:
12.05.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Dr. Küppers
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
31.07.2017
Ergebnisse
Historie
- 31.07.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 24.05.2017 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 12.05.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)