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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 09301 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Parkhaus am Tierpark Hellabrunn a) Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2125 Harlachinger Berg (östlich), Siebenbrunner Straße (östlich), Harlachinger Straße (westlich), Karolingerallee (nördlich) (Aufhebung gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleiteter einfacher Bebauungspläne) - Parkhaus Tierpark Hellabrunn- - Aufstellungsbeschluss - b) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 641 vom 11.03.1970 c) Antrag und Empfehlungen Antrag der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL: Besucherrekorde ohne Verkehrszunahme – den Tierpark Hellabrunn besser anbinden Antrag Nr. 08-14 / A 03751 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 23.10.2012 Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching: - Verkehrssituation am Tierpark Hellabrunn Empfehlung Nr. 08-14 / E 01558 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching am 08.11.2012 - Verkehrssituation am Tierpark Hellabrunn Empfehlung Nr. 08-14 / E 01559 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching am 08.11.2012

Kurzinformationen

Anlass: Die Tierpark Hellabrunn AG beabsichtigt, die benötigten Besucherstellplätze mit der Errichtung eines entsprechend dimensionierten Parkhauses zu schaffen. Antrag der Stadtratsfraktion Nr. 08-14 / A 03751 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 23.10.2012; Empfehlungen Nrn. 08-14 / E 01558 und 1559 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18; Empfehlung Nr. 14-20 / E 01620 des Stadtbezirkes 17. Inhalt: Verkehrliche, landschaftsplanerische und planungsrechtliche Vorgaben für ein Bauleitplanverfahren nach vorbereitenden Untersuchungen; Errichtung eines Parkhauses zur umfeld- und naturschutzverträglichen, nachhaltigen Bewältigung des Besucherverkehrsaufkommens insbesondere an den Spitzenbesuchertagen des Tierparks (etwa 10 – 12 % der Tage pro Kalenderjahr); Minimierung von Eingriffen in den sensiblen Landschaftsraum; weitest mögliche Vermeidung von Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, der geschützten Quellbereiche sowie des Landschaftsschutzgebietes; städtebaulich verträgliche Einbindung des Bauwerks in das orts- und raumprägende Landschaftsbild der Isarhangkante; Ausgleich von Eingriffen, zum Beispiel durch Entsiegelungs- und Aufwertungsmaßnahmen entlang des Harlachinger Quellbachs sowie die Auflassung der bestehenden Stellplatzanlage (ca. 280 STP) am Standort Rot-Kreuz-Parkplatz. Gesamtkosten/-erlöse: - Entscheidungsvorschlag: Auftrag, dem Stadtrat über das Ergebnis des Prüfverfahrens zu berichten und gegebenenfalls ein geeignetes Verfahren für eine projektbezogene Vorplanung vorzuschlagen; Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit Grünordnung; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 641 vom 11.03.1970 Behandlung des Stadtratsantrags und der Bürgerversammlungsempfehlungen. Gesucht werden kann im RIS: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2125 Parkhaus Tierpark Hellabrunn Siebenbrunner Straße Harlachinger Straße

Informationen

Freigabe:
20.09.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
  • 18 - Untergiesing-Harlaching
  • 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Stadtbezirk/e:
  • 18 - Untergiesing-Harlaching
  • 19 - Thalkirchen-Obersendling - F..
Abgeschlossen am:
29.09.2017

Dokumente

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Ergebnisse

Historie

  • 29.09.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 20.09.2017 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 20.09.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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