Sitzungsvorlage 14-20 / V 09422 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Mieterhöhung GEWOFAG Empfehlung Nr. 14-20 / E 01472 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling - Forstenried-Fürstenried- Solln am 11.05.2017
Kurzinformationen
Anlass:
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01472 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling – Forstenried-Fürstenried-Solln.
Inhalt:
Nach Empfehlung der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes soll sich die Landeshauptstadt München als Gesellschafterin der GEWOFAG dafür einzusetzen, dass die gesetzlich zugelassenen Mieterhöhungen in den Wohnungen der GEWOFAG nicht bis zur Kappungsobergrenze von 15 % vollzogen werden, sondern im Rahmen der allgemeinen Steigerungen von Renten und Löhnen bzw. des Verbraucherpreisindexes (VPI) liegen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
./.
Entscheidungsvorschlag:
Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen, wonach der GEWOFAG-Konzern als städtische Wohnungsbaugesellschaft an die Beschlüsse des Stadtrates der Landeshauptstadt München zum Konzept Soziale Mietobergrenze gebunden ist. Die Empfehlung ist gem. Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
GEWOFAG, Siedlung Thalkirchen-Obersendling – Forstenried-Fürstenried-Solln
Ortsangabe:
Thalkirchen-Obersendling – Forstenried-Fürstenried-Solln
Informationen
Freigabe:
14.08.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage BA
BA-Entscheidung:
Abgeschlossen am:
13.10.2017
Ergebnisse
Historie
- 13.10.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 14.08.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)