Sitzungsvorlage 14-20 / V 09582 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Auswirkungen der neuen Eingruppierungsvorschriften im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) auf die Arbeitsmarktzulage (AMZ-ErzD)
Kurzinformationen
1. Mit dieser Vorlage wird die Anspruchsberechtigung bzgl. der Arbeitsmarktzulage auf einschließlich EGr. S 18 TVöD ausgeweitet. 2. Die Vorlage stellt die Auswirkungen der Tarifrunde 2015 für den Erziehungsdienst und die Zahlung auf die Arbeitsmarktzulage dar. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die Gesamtkosten der AMZ belaufen sich auf rund 8,9 Mio. €/Jahr
Hiervon zusätzliche Kosten für die AMZ Erzieher/innen in EGr. S 18: 66.125 €/Jahr. Entscheidungsvorschlag des Referenten: 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. In Ergänzung des im Stadtratsbeschluss vom 22.10.2014 zur Einführung der AMZ-ErzD genannten berechtigten Personenkreises erhalten städt. Erzieherinnen und Erzieher und pädagogische Fachkräfte in EGr. S 18 in den städt. Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne der Ziffer 3.1 des o.g. Beschlusses rückwirkend ab 01.07.2015 eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200,-- €brutto monatlich.
3.Die weiteren Voraussetzungen des Beschlusses vom 22.10.2014 hinsichtlich der Gewährung einer AMZ-ErzD gelten
unverändert. 4. Die Finanzierung erfolgt aus den jeweiligen Referatsbudgets. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Be-
schlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Arbeitsmarktzulage, Erzieherinnen, Erzieher, pädagogische Fachkräfte, übertarifliche Zulage, S 18. Ortsangabe -/-
Informationen
Freigabe:
10.11.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Dr. Dietrich
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
29.11.2017
Ergebnisse
Historie
- 29.11.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 10.11.2017 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.11.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)