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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 09707 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Verbotsregelungen für den Betrieb von Laubbläsern Verbot des Einsatzes von Laubbläsern im Umfeld von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern im 9. Stadtbezirk Empfehlung Nr. 14-20 / E 02443 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 29.11.2018 Aufforderung durch die Landeshauptstadt München zur Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung Empfehlung Nr. 14-20 / E 02444 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 29.11.2018

Kurzinformationen

Anlass: Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 29.11.2018 Inhalt: Ein Verbot des Betriebs von Laubbläsern im Umfeld von Senio-renheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern im 9. Stadtbezirk ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, insbesondere würde eine derartige Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Die Aufnahme einer Verbotsregelung für Laubbläser in die Gerä-te- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) steht im Widerspruch zu europäischem Recht, nämlich zu Artikel 6 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.05.2000. Eine entsprechende Aufforderung an den Bundesgesetzgeber wäre deshalb nicht erfolgversprechend. Gesamtkosten/Gesamterlöse: - / - Entscheidungsvorschlag: Den Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann nicht entsprochen werden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Laubbläserverbot, Lärm, Luftqualität, 32. BImSchV Ortsangabe: Stadtbezirk 09 – Neuhausen-Nymphenburg

Informationen

Freigabe:
02.04.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Jacobs

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
BA-Unterrichtung:
  • 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Abgeschlossen am:
02.04.2019

Ergebnisse

Historie

  • 02.04.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 02.04.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Endgültiger Beschluss)
  • 02.04.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)

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