Sitzungsvorlage 14-20 / V 10344 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2088 Candidstraße (südlich), Hellabrunner Straße (östlich) Salierstraße (westlich) (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10b) - ehemaliges Osramgelände - - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 18 – Untergiesing-Harlaching
Kurzinformationen
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2088 für den
im Betreff genannten Bereich.
Inhalte
Satzungstext mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
2088, dabei insbesondere
Festsetzung von drei
Allgemeinen Wohngebieten (WA 1, WA 2 und WA 3).
Darstellung der Unterrichtungs- und
Äußerungsmöglichkeit aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Stellungnahmen
der Verwaltung.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die vorgeschlagene Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Beteiligungen der
Behörden .
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2088 wird gebilligt
mit dem
Auftrag zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2088 wird vorbehaltlich
gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen.
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2088,
ehemaliges Osramgelände, Candidstraße
Ortsangabe
Stadtbezirk 18 – Untergiesing-Harlaching
Informationen
Freigabe:
08.12.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
BA-Unterrichtung:
- 18 - Untergiesing-Harlaching
Abgeschlossen am:
08.12.2017
Ergebnisse
Historie
- 08.12.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 08.12.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 08.12.2017 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)