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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 10403 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Mehrjahresinvestitionsprogramm für die Jahre 2017 – 2021 Mittelfristige Finanzplanung 2017 – 2021

Kurzinformationen

Anlass Nach Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Landeshauptstadt München ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung (Mittelfristige Finanzplanung) zugrunde zu legen. Als Unterlage für die Finanzplanung ist der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2017 – 2021 heranzuziehen. Die Mittelfristige Finanzplanung ist dem Stadtrat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen. Inhalt In dieser Vorlage werden nach einer volkswirtschaftlichen Einleitung - Inhalt und Volumen des Mehrjahresinvestitionsprogramms aufgezeigt und - die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt, - die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, - der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzhaushalt sowie - die Finanzierbarkeit und die Dauernde Leistungsfähigkeit dargestellt. Zudem werden die Chancen und Risiken erläutert. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Mittelfristige Finanzplanung (Finanz- und Ergebnishaushalt) für die Jahre 2017 - 2021 und das zugrunde liegende Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 - 2021 werden gebilligt. Sie sind Grundlage für die finanzielle Orientierung des Verwaltungshandeln im Mittelfristzeitraum. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Mittelfristige Finanzplanung 2017 – 2021, Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 – 2021 Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
13.12.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
14.12.2017

Dokumente Vorgangs-Dokumente herunterladen

Ergebnisse

Historie

  • 14.12.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 13.12.2017 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 13.12.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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