Sitzungsvorlage 02-08 / V 04532 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Grundsteuer A und B Erhöhung der Hebesätze ab 1.1.2005
Kurzinformationen
Nachdem der Grundsteuerhebesatz seit über 10 Jahren unverändert war, erfordert die Finanzlage der Stadt die Anpassung des Satze auf den Durchschnittswert der vergleichbaren Großstädte. Der Hebesatz wird daher zum 01.01.2005 von bisher 400 % auf 490 % erhöht. München hat damit aber allenfalls einen durchschnittlich hohen Hebesatz für die Grundsteuer und ist von Spitzenwerten in der Bundesrepublik noch weit entfernt.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
14.07.2004
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtk�mmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
05.08.2004
Ergebnisse
Historie
- 05.08.2004 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 29.07.2004 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 14.07.2004 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)