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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 11418 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Grundsatzbeschluss zur Entschädigung beim Erwerb von festgesetzten oder künftigen Gemeinbedarfsflächen (z.B. Straßen, Grünflächen, Kita, Schulen usw.)

Kurzinformationen

Anlass Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Inhalt Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der bisherigen Rechtspre­chung und Praxis sowie der Notwendigkeit einer Neu­bewertung der derzeitigen Vorgehensweise als Folge der geänderten höchstrichterli­chen Rechtsprechung Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Regelung zur Entschädigung nicht ursächlicher Gemeinbedarfs­flächen in städtebaulichen Verträgen wird gemäß der geänder­ten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs künftig grundsätzlich unter Berücksichtigung der Frist des § 42 Abs. 3 BauGB erfolgen. Ausge­nommen sind solche städtebauli­chen Verträge, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausverhandelt und beurkundungsreif sind. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Enteignung, SoBoN, Städtebauliche Verträge, Entschädigung, nicht ursächliche Gemeinbedarfsflächen, Sieben-Jahres-Frist Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
25.04.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Markwardt

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
08.06.2018

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Ergebnisse

Historie

  • 08.06.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 09.05.2018 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 25.04.2018 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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