Sitzungsvorlage 14-20 / V 11418 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Grundsatzbeschluss zur Entschädigung beim Erwerb von festgesetzten oder künftigen Gemeinbedarfsflächen (z.B. Straßen, Grünflächen, Kita, Schulen usw.)
Kurzinformationen
Anlass
Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Inhalt
Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der bisherigen Rechtsprechung und Praxis sowie der Notwendigkeit einer Neubewertung der derzeitigen Vorgehensweise als Folge der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Die Regelung zur Entschädigung nicht ursächlicher Gemeinbedarfsflächen in städtebaulichen Verträgen wird gemäß der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs künftig grundsätzlich unter Berücksichtigung der Frist des § 42 Abs. 3 BauGB erfolgen. Ausgenommen sind solche städtebaulichen Verträge, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausverhandelt und beurkundungsreif sind.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Enteignung, SoBoN, Städtebauliche Verträge, Entschädigung, nicht ursächliche Gemeinbedarfsflächen, Sieben-Jahres-Frist
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
25.04.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Markwardt
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
08.06.2018
Ergebnisse
Historie
- 08.06.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 09.05.2018 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 25.04.2018 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)