Sitzungsvorlage 14-20 / V 11720 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Ersatz der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Verwaltungsvereinfachung für Beschaffungen mit einem geringen Auftragswert
Kurzinformationen
Anlass:
Anlass der Beschlussvorlage ist eine Änderung im Vergaberecht unterhalb der europäischen Schwellenwerte. Der Schwellenwert für die Vergabe von kommunalen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen liegt derzeit bei Euro 221.000.
Inhalt:
Durch den Bund ist 2017 die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) geschaffen worden. Die UVgO ersetzt die bisher verwendete Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die Kosten der Maßnahme sind im Projekt eVergabe berücksichtigt.
Entscheidungsvorschlag:
Die Stadt ersetzt ab 18.10.2018 die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bei Vergaben unterhalb der jeweils geltenden europäischen Schwellenwerte durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Dabei gilt eine Übergangsfrist.
Die Höhe der Wertgrenze für Beschaffungen mit einem geringen Auftragswert wird ab 18.10.2018 auf Euro 2.000 festgelegt (Direktauftrag).
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Vergaberecht, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, VOL/A, Unterschwellenvergabeordnung, UVgO, Selbstbeschaffungsgrenze, Direktkauf, Direktauftrag
Ortsangabe
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Informationen
Freigabe:
27.06.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
OBM Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
25.07.2018
Ergebnisse
Historie
- 25.07.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 16.07.2018 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 27.06.2018 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)