Sitzungsvorlage 14-20 / V 11920 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Luftreinhaltung Information zu den Entscheidungsgründen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 betreffend die Sprungrevisionen in Sachen Luftreinhalteplan Düsseldorf und Stuttgart
Kurzinformationen
Anlass:
Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Sprungrevision in Sachen Luftreinhalteplan Düsseldorf und Stuttgart wurden veröffentlicht.
Inhalt:
Die Bekanntgabe fasst die wichtigsten Aspekte der Urteilsbegründungen zusammen.
In den Ausführungen des BVerwG ergeben sich keine Hinweise darauf, dass Kommunen selbst auf Basis der StVO Fahrverbote erlassen können. Vielmehr wird auf die für die Luftreinhaltung zuständige Behörde und den Rahmen eines Luftreinhalteplans verwiesen. Für die Landeshauptstadt München ist der Freistaat Bayern bzw. die Regierung von Oberbayern die zuständige Behörde.
Gesamtkosten / Gesamterlöse: -/-
Entscheidungsvorschlag: -/-
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Luftreinhaltung, Fahrverbote, Diesel-Skandal, Gerichtsurteil, BVerwG, Entscheidungsgründe, Düsseldorf, Stuttgart
Ortsangabe: -/-
Informationen
Freigabe:
22.06.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Jacobs
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
29.06.2018
Ergebnisse
Historie
- 29.06.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 22.06.2018 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)