Sitzungsvorlage 14-20 / V 12713 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Ausweitung der Bedarfsorientierten Budgetierung auf ausgewählte städtische berufliche Schulen mit Schwerpunkt Heterogenität
Kurzinformationen
Anlass:
Die Bildungsberichterstattung der vergangenen Jahre zeigt, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen, die durch große Heterogenität geprägt sind, eine zusätzliche Förderung benötigen, um ihren Bildungsweg erfolgreich abschließen zu können.
Inhalt:
Zwei Berufsfachschulen, neun Berufsschulen, fünf Fachschulen, vier Fachoberschulen und zwei Berufsoberschulen sollen für den Zeitraum von fünf Jahren bis zu 348,625 zusätzliche Lehrerwochenstunden pro Schuljahr (14,75 VZÄ) für Förder- und Unterstützungsangebote erhalten (in 2019 anteilig). Eine externe prozessbegleitende Wirkungssteuerung soll in die Wege geleitet werden.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse:
Personalkosten für die Bedarfsorientierte Budgetierung:
bis zu 227.145,78 € in 2019
bis zu 847.080,52 € in 2020
bis zu 1.170.181,13 € in 2021
bis zu 1.158.721,04 € jeweils in 2022 und 2023
bis zu 772.480,70 € in 2024
Personalkosten für Vorklassen in Höhe von bis zu 19.645,86 € jährlich von 2019 bis 2021
Sachkosten:
In 2019 20.000 €
In 2020 30.000 €
In 2021 30.000 €
In 2022 30.000 €
In 2023 40.000 €
Finanzierung aus dem laufenden Budget
Entscheidungsvorschlag:
Der Ausweitung der Bedarfsorientierten Budgetierung auf ausgewählte städtische berufliche Schulen mit Schwerpunkt Heterogenität sowie den damit verbundenen Personalauszahlungen wird zugestimmt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter:
Bedarfsorientierte Budgetierung an städtischen beruflichen Schulen
Informationen
Freigabe:
15.10.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrätin Zurek
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
29.10.2018
Ergebnisse
Historie
- 29.10.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 15.10.2018 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 15.10.2018 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)