Sitzungsvorlage 14-20 / V 13217 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes
Kurzinformationen
Anlass
Nach der Änderung des Art. 30 LStVG am 25.05.2018 ist es möglich, die bestehende Alkoholverbotverordnung (AVV) für den Bereich des Hauptbahnhofes auszuweiten.
Antrag Nr. 14-20 / A 04370 von Frau StRin Dr. Evelyne Menges
vom 08.08.2018, eingegangen am 08.08.2018
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargelegt, welche Wirkung die bestehende AVV entfaltet und dass die Voraussetzungen für die Ausweitung der zeitlichen Geltungsdauer auf 24 Stunden gegeben sind. Weiter wird vorgebracht, dass dadurch die Folgeerscheinungen des übermäßigen Alkoholkonsums im Bereich des Hauptbahnhofes gemildert werden können.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Der Münchner Stadtrat beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes.
Der Antrag „Sicherheit am Hauptbahnhof – Alkoholverbot ausweiten“ Antrag Nr. 14-20 / A 04370 vom 08.08.2018 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Verbot des Alkoholkonsums, Alkoholverbotverordnung, AVV, Hauptbahnhof
Ortsangabe
Bereich Hauptbahnhof
Informationen
Freigabe:
07.11.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
02.01.2019
Ergebnisse
Historie
- 02.01.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 02.01.2019 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 20.12.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)