Sitzungsvorlage 14-20 / V 14749 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Förderprogramm Energieeinsparung (FES): Förderung Mieterstromkonzepte auch bei PV-Bestandsanlagen
Kurzinformationen
Anlass:
Zum 1. Januar 2021, also innerhalb der vorerst auf drei Jahre befristeten neuen Förderung der Photovoltaik (PV), werden die ersten PV-Anlagen aus der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) herausfallen.
Inhalt:
Erweiterung der Förderung von Mieterstromkonzepten auf PV-Bestandsanlagen in Folge des Auslaufens der EEG-Vergütung.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
Es entsteht über die derzeit jährlich verfügbaren Mittel von 14,7 Mio. € kein zusätzlicher Mittelbedarf. Die Veränderungen, die durch die vorliegende Richtlinienanpassung im abgerufenen Fördervolumen entstehen werden, sind vorab nicht quantifizierbar, gegenüber dem Umfang des Gesamtvolumens jedoch gering.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der Erweiterung der Förderung für Mieterstromkonzepte zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Förderprogramm Energieeinsparung, FES, Energieeinsparung, Energiesparmaßnahmen, CO2 -Einsparung, Förderung, Primärenergieeinsparung, Klimaneutralität, Klimaschutz, PV, Mieterstromkonzepte
Ortsangabe: - / -
Informationen
Freigabe:
29.05.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Jacobs
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.07.2019
Ergebnisse
Historie
- 01.07.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 29.05.2019 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 29.05.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Endgültiger Beschluss)