Sitzungsvorlage 14-20 / V 14828 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Neufassung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung)
Kurzinformationen
Die Abteilung III/34 des Kreisverwaltungsreferates (KVR-III/34) genehmigt politische Plakatierungen auf öffentlichem Verkehrsgrund und legt Auflagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit fest.
Nachdem das Ausmaß an Plakatierungen bei der vergangenen Landtagswahl 2018 den bis dahin üblichen Plakatierungsumfang weit überstieg führte dies zu einer immensen Beschwerdeflut aus der Bevölkerung. Der Ältestenrat hat sich daraufhin mit dem Thema befasst. Bei einem Gespräch mit den im Stadtrat vertretenen Parteien und der Leitung des Kreisverwaltungsreferates ergaben sich Verbesserungsvorschläge, die zu einer Änderung bzw. Anpassung der Plakatierungsverordnung führen.
Des Weiteren soll der Platz der Opfer des Nationalsozialismus von Anschlägen und Plakatierungen zukünftig ausgenommen werden.
In der Beschlussvorlage werden Modalitäten für das Plakatieren neu festgelegt und deutlicher gefasst, um die Verkehrsicherheit weiterhin gewährleisten zu können und das Stadtbild nachhaltig zu schützen. Die Untersagung am Platz der Opfer des Nationalsozialismus Anschläge sowie Plakatierungen vorzunehmen, wird neu in die Verordnung aufgenommen.
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Die Plakatierungsverordnung in der Neufassung wird beschlossen.
Plakatierungsverordnung, PlakatV, Plakate
Stadtgebiet München, insbesondere Platz der Opfer des Nationalsozialismus
Informationen
Freigabe:
10.07.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
- 03 - Maxvorstadt
Abgeschlossen am:
25.07.2019
Ergebnisse
Historie
- 25.07.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 23.07.2019 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.07.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)