Sitzungsvorlage 02-08 / V 05447 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Finanzplan 2004 - 2008
Kurzinformationen
Nach Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung ist der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finazplanung zugrunde zu legen. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Mehrjahresprogramm aufzustellen. Der Finazplan ist dem Stadtrat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
03.12.2004
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
17.12.2004
Ergebnisse
Historie
- 17.12.2004 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 15.12.2004 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 03.12.2004 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)