Sitzungsvorlage 14-20 / V 15460 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rücklagenbildung bei körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art
Kurzinformationen
Anlass
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.01.2019 „Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG, Betriebe gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge“ (BStBl. I 2019, 79)
Inhalt
Kurze Darstellung der aktuellen Entwicklungen zur Rücklagenbildung bei körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art sowie Schilderung der aktuellen Problematik in diesem Zusammenhang, Vorschlag zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Betriebe gewerblicher Art der Landeshauptstadt München
Gesamtkosten / Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
1. Der Finanzausschuss stimmt einer Rücklagenbildung bei folgenden Betrieben gewerblicher Art in jeweils maximaler Höhe zu:
- U-Bahn-Bau
- Parkhäuser
- Camping- und Wohnwagenplatz
- Krematorium
- Städtischer Bestattungsdienst
- MTZ – Technologiezentrum
- IT@M Verpachtung Rechenzentrum
- Regenerative Energieerzeugung durch die Stadtgüter München
- Photovoltaik
2. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die Rücklagenbildung entsprechend Randziffer 35 des BMF Schreibens vom 28.01.2019 (BStBl. I 2019, 97) in den steuerlichen Jahresabschlüssen dieser Betriebe gewerblicher Art umzusetzen.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Rücklagenbildung, Betriebe gewerblicher Art, Kapitalertragsteuer
Ortsangabe
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Informationen
Freigabe:
10.07.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Frey
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
26.07.2019
Ergebnisse
Historie
- 26.07.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 23.07.2019 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.07.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)