Sitzungsvorlage 14-20 / V 16635 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Ausweitung des Angebots der Biostadt München (Eckdatenbeschluss Haushalt 2020 Nr. 28) Produkt 33561100 Umweltvorsorge Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2020 Fortbildungs- und Förderprogramm für Betriebsrestaurants, die Bio-Lebensmittel in ihr Speisenangebot aufnehmen Antrag Nr. 14-20 / A 04025 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 26.04.2018, eingegangen am 26.04.2018 Einrichtung eines House of Food Antrag Nr. 14-20 / A 04026 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 26.04.2018, eingegangen am 26.04.2018
Kurzinformationen
Anlass:
Qualitative Ausweitung des Angebots der Biostadt München und Bearbeitung der o. g. Stadtratsanträge.
Inhalt:
Es wird zunächst das 'House of Food' in Kopenhagen skizziert und untersucht, welche Bausteine des Kopenhagener Konzepts in München bereits umgesetzt werden. Im Anschluss wird die bestehende Fortbildungslandschaft zur Aufnahme von Biolebensmitteln in Betriebsrestaurants dargestellt und in Bezug auf Ergänzungsbedarf beleuchtet. Darüber hinaus wird ein Vorschlag zur qualitativen Ausweitung des Angebots der Biostadt München gemacht, um den Einsatz von Biolebensmitteln niederschwellig und sichtbar zu fördern und in die Breite zu bringen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
Die Kosten dieser befristeten Maßnahme betragen 150.000 € im Jahr 2020.
Entscheidungsvorschlag:
Beauftragung des Referats für Gesundheit und Umwelt, ein Konzept „Biostadt vor Ort“ zu erstellen und umzusetzen und dem Stadtrat hierüber zu berichten.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Biostadt, Biostadt vor Ort, House of Food
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
21.11.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Jacobs
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
21.11.2019
Ergebnisse
Historie
- 21.11.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 21.11.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 21.11.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)