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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 16649 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Unentgeltliche Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges an das THW Ausnahme vom Kommunalrechtlichen Schenkungsverbot

Kurzinformationen

Mit dem Antrag Nr. 14-20 / A 05834 vom 27.08.2019 stellten Herrn StR Alexander Reissl und Herrn StR Christian Vorländer den Antrag, dass die Münchener Berufsfeuerwehr dem Ortsverband München Ost der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) kostenlos ein außer Dienst gestelltes Transportfahrzeug (Abrollkipper) überlässt. Die Berufsfeuerwehr München sondert zum 31.10.2019 einen Abrollkipper aus Alters- und Verschleißgründen aus. Der Ortsverband des THW hat Interesse an der Instandsetzung des Fahrzeugs zur Aufnahme in ihren Fuhrpark. Eine unentgeltliche Überlassung betrifft eine Ausnahme zum Schenkungsverbot nach Art. 75 Abs. 3 GO und muss deshalb vom Stadtrat beschlossen werden. Der Schenkung des Abrollkippers wird zugestimmt. Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird beauftragt, gemeinsam mit der Vergabestelle 1 die Schenkung vertragsrechtlich umzusetzen und das Fahrzeug zu übergeben.

Informationen

Freigabe:
04.12.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
27.12.2019

Ergebnisse

Historie

  • 27.12.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 17.12.2019 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 04.12.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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