Sitzungsvorlage 14-20 / V 16780 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) Zuständigkeit des Bildungsausschusses für Personalangelegenheiten (Änderung von § 7 Abs. 1 Nr. 9 GeschO - Klarstellung) Änderung der Ausschreibungsrichtlinien (Folgeänderung)
Kurzinformationen
Anlass:
Seit der Aufhebung von § 4 Nr. 30 GeschO (Beschluss der Vollversammlung vom 21.03.2018) werden die dort genannten Personalangelegenheiten, die bislang vom Verwaltungs- und Personalausschuss bzw. (für den Bereich des Lehrdienstes) vom Bildungsausschuss vorberatend behandelt wurden, von diesen beiden Ausschüssen als beschließenden Ausschüssen entschieden. Diese Zuständigkeit des Bildungsausschusses soll in der Geschäftsordnung ausdrücklich genannt werden.
Außerdem sollen die Ausschreibungsrichtlinien entsprechend angepasst werden.
Inhalt:
1. Bei der Beschreibung der Zuständigkeit der Ausschüsse in § 7 Abs. 1 GeschO unter Nr. 9 (Bildungsausschuss) wird zur Klarstellung aufgenommen, dass dieser auch für bestimmte Personalangelegenheiten zuständig ist.
2.Die Ausschreibungsrichtlinien werden dahingehend angepasst, dass in Fällen der Zuständigkeit des Bildungsausschusses in Personalangelegenheiten dieser auch an Stelle des Verwaltungs- und Personalausschusses als Auswahlkommission tritt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
keine
Entscheidungsvorschlag:
1. § 7 Abs. 1 Nr. 9 und Nr. 8 GeschO werden geändert (Klarstellung).
2. Die Ausschreibungsrichtlinien (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 13.02.2019) werden entsprechend geändert (klarstellende Folgeänderung).
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Bildungsausschuss, Personalangelegenheiten, Ausschreibungsrichtlinien
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
18.10.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
OBM Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
23.10.2019
Ergebnisse
Historie
- 23.10.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 18.10.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)