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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 16814 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Anwendung des Zuschlages zur Gewinnung von IT-Fachkräften gem. Art. 60a BayBesG für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik

Kurzinformationen

Art. 60a BayBesG sieht die Möglichkeit vor, Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik bei einem Einstieg in der dritten Qualifikationsebene einen Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften zur anforderungs-gerechten Besetzung eines Dienstpostens in der Fachrichtung Informationstechnologie zu gewähren (IT-Fachkräftegewinnungs-zuschlag). Er stellt damit ein Instrument dar, mit dem auf dringenden Personalbedarf zielgenau reagiert werden kann und ermöglicht eine signifikante Erhöhung der Gehälter. Der Zuschlag beträgt bis zu 400 Euro monatlich und vermindert sich nach fünf Jahren der tatsächlichen Zahlung um 40 v. H., nach weiteren drei Jahren um 30 v. H. des Ausgangsbetrages und entfällt nach einer Gesamt-bezugsdauer von insgesamt zehn Jahren. Auch entfällt der Zuschlag bei einem Wechsel des Dienstpostens, wenn für den neuen Dienstposten die Voraussetzungen einer Gewährung nicht mehr vorliegen. Darüber hinaus ist Art. 60a BayBesG als Ermessensvorschrift ausgestaltet und tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag des Referenten: siehe Seite 3 der Beschlussvorlage. Gesucht werden kann auch im RIS nach IT-Fachkräftegewinnungszuschlag, Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik Ortsangabe:-/-

Informationen

Freigabe:
20.11.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Dr. Dietrich

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.11.2019

Ergebnisse

Historie

  • 28.11.2019 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 20.11.2019 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 20.11.2019 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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