Sitzungsvorlage 02-08 / V 05619 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Praxis der Ausübung des Vorkausrechts Antrag Nr. 2469 des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 20.10.2004
Kurzinformationen
Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen hat am 20.10.2004 den Antrag gestellt, den Grundsatzbeschluss des Stadtrats bezüglich der Ausübung des Vorkaufsrechts auch in Zeiten der angespannten Haushaltslage konsequent zu befolgen. Das Kommunalreferat hält sich in seinen Beschlussvorlagen zur Vorkaufsrechtsausübung in Erhaltungssatzungsgebieten an den Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 20.02.2002, es sieht sich jedoch auch aufgrund der Haushaltlage in der Verantwortung, bei nichtwirtschaftlichen Objekten in Einzelfällen dem Stadtrat eine Nichtausübung zu empfehlen.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
07.01.2005
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Friderich
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 05 - Au-Haidhausen
Abgeschlossen am:
21.01.2005
Ergebnisse
Historie
- 21.01.2005 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 07.01.2005 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)