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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 18210 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Umsetzung des "Gute-KiTa-Gesetzes" in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen, Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus an Gemeinden zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen

Kurzinformationen

Anlass Umsetzung des neuen „Gute-KiTa-Gesetzes“ in den städtischen Kindertageseinrichtungen Die o.g. Anträge aus dem Stadtrat sollen abschließend behandelt werden. Inhalt Darstellung der aufgrund des „Gute-KiTa-Gesetzes“ geplanten Maßnahmen. Gesamtkosten/-erlöse Gesamtkosten bis zu - 3.158.007 € (einmalig 2020) - 4.376.108 € (befristet 2021; nachrichtlich bis 2023, bei Verlängerung) - 233.438 € dauerhaft ab 01.01.2021 - 93.000 € (investiv 2020) Gesamterlöse bis zu - 3.158.007 € (einmalig 2020) - 4.376.108 € befristet 2021; nachrichtlich bis 2023, bei Verlängerung) - 93.000 € (investiv 2020) Entscheidungsvorschlag Ausweitung der erforderlichen Kapazitäten um insgesamt 79,2 VZÄ, davon bei RBS-KITA 76,1 VZÄ, bei GL 10 um 3,1 VZÄ. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Gute-KiTa-Gesetz, Entlastung, Leitungen Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
06.04.2020
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrätin Zurek

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
08.04.2020

Ergebnisse

Historie

  • 08.04.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 06.04.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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