Sitzungsvorlage 14-20 / V 18210 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Umsetzung des "Gute-KiTa-Gesetzes" in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen, Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus an Gemeinden zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen
Kurzinformationen
Anlass
Umsetzung des neuen „Gute-KiTa-Gesetzes“ in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Die o.g. Anträge aus dem Stadtrat sollen abschließend behandelt werden.
Inhalt
Darstellung der aufgrund des „Gute-KiTa-Gesetzes“ geplanten Maßnahmen.
Gesamtkosten/-erlöse
Gesamtkosten bis zu
- 3.158.007 € (einmalig 2020)
- 4.376.108 € (befristet 2021; nachrichtlich bis 2023,
bei Verlängerung)
- 233.438 € dauerhaft ab 01.01.2021
- 93.000 € (investiv 2020)
Gesamterlöse bis zu
- 3.158.007 € (einmalig 2020)
- 4.376.108 € befristet 2021; nachrichtlich bis 2023,
bei Verlängerung)
- 93.000 € (investiv 2020)
Entscheidungsvorschlag
Ausweitung der erforderlichen Kapazitäten um
insgesamt 79,2 VZÄ, davon
bei RBS-KITA 76,1 VZÄ,
bei GL 10 um 3,1 VZÄ.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Kindertageseinrichtungen, Gute-KiTa-Gesetz, Entlastung, Leitungen
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
06.04.2020
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrätin Zurek
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
08.04.2020
Ergebnisse
Historie
- 08.04.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 06.04.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)