Sitzungsvorlage 02-08 / V 05740 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1963 Fürstenrieder Straße 21 (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 425 a) Stadtbezirk 25 Laim
Kurzinformationen
Anlass
Für das Anwesen Fürstenrieder Straße 21 wurde am 28.09.2004 ein Antrag auf Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte (Spielhalle und „Game Lounge“) gestellt. Diese Vergnügungsstätte wäre nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 425a vom 08.08.1967 planungsrechtlich grundsätzlich zulässig.
Inhalte
Der Ansiedlung einer Vergnügungsstätte im o.a. Anwesen begegnen erhebliche städtebauliche Bedenken. Der bestehende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 425a soll deshalb teilgeändert werden.
Entscheidungsvorschlag
Fassung eines Aufstellungsbeschlusses zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 425a, auch als rechtliche Grundlage für das Aufgreifen planungssichernder Maßnahmen.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
04.02.2005
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott
Art:
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 25 - Laim
Abgeschlossen am:
16.02.2005
Ergebnisse
Historie
- 16.02.2005 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 04.02.2005 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)