Sitzungsvorlage 20-26 / V 00011 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung Zweite*r Bürgermeister*in Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 18446
Kurzinformationen
Anlass:
Zu Beginn der Amtsperiode entscheidet der Stadtrat über die Höhe der Bezüge der weiteren Bürgermeister*innen.
Inhalt:
Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen für die Bezüge der Zweiten Bürgermeisterin/des Zweiten Bürgermeisters. Festlegung der Besoldungsgruppe und der Dienstaufwandsentschädigung.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Das Amt der Zweiten Bürgermeisterin/des Zweiten Bürgermeisters wird in der Besoldungsgruppe B9 eingestuft. Die Dienstaufwandsentschädigung wird auf den gemäß Art. 46 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG angegebenen Höchstsatz festgelegt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Zweite Bürgermeisterin, Zweiter Bürgermeister, Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung, Amtsperiode, Wahlperiode
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
27.04.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Dieter Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
04.05.2020
Ergebnisse
Historie
- 04.05.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 27.04.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)